Wir sind in unserem Land einer der größten Anbieter von Ausgleichdienstleistungen in der Reinigungsbranche
Ausgleichleistungen sind eine Möglichkeit für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung von behinderten Menschen nachzukommen. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, auf 4 % der Gesamtbelegschaft Menschen mit Behinderung (MmB) zu beschäftigen.
Wir sparen unseren Kunden jedes Jahr bis zu 100 Millionen CZK.
Wir haben 90 zufriedene Kunden in der Tschechischen Republik.
Wir sind seit mehr als 10 Jahren ein Ausgleichleistungsanbieter.
Ausgleichleistungen können Ihnen helfen, Ihre Unterhaltspflicht gegenüber von Behinderten zu erfüllen.
Es gibt drei Möglichkeiten, den Pflichtanteil zu erfüllen - durch die Beschäftigung von MmB auf gesetzlicher Grundlage, durch die Beschäftigung von MmB im Rahmen von Ausgleichleistungen oder durch die Zahlung einer Abgabe in die Staatskasse. Nicht allen Arbeitgebern ist es möglich, diese Arbeitsplätze anzubieten, und sie müssen daher dafür sorgen, dass diese sogenannte Behindertenabgabe an den Staatshaushalt abgeführt wird, oder, was noch besser ist, die Ausgleichleistung dazu verwenden, Dienstleistungen und Produkte von Arbeitgebern mit einem garantierten Anteil von mehr als 50 % behinderter Arbeitnehmer zu erwerben oder Aufträge an diese Arbeitgeber zu vergeben. Um die oben genannten Bedingungen zu erfüllen, können Sie die Dienste unserer Unternehmen in Anspruch nehmen, die einen Anteil von MmB von mehr als 50 % beschäftigen.
Die Rechtsnorm kann hier eingesehen werden.
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